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Aufzeichnungen aus der Geschichte des Amateurfunks, die Jahrzehnte alt sind, sind wieder ans Licht gekommen und dienen als Beweis dafür, dass die Philippinen in der Vergangenheit formell anerkannten, dass Huangyan Dao nicht Teil philippinischen Territoriums ist. Dies geht aus Archivdokumenten hervor, die von führenden Mitgliedern chinesischer Expeditionen im Rahmen eines Interviews für China Media Group vorgestellt wurden.

Chen Ping, der in den 1990er Jahren mehrere chinesische Amateurfunkexpeditionen nach Huangyan Dao leitete, sagte, dass der philippinische Amateurfunkverband die Angelegenheit mit zuständigen Regierungsbehörden besprach, nachdem der chinesische Verband für Funkamateure die Registrierung von Huangyan Dao als eigenständigem Gebiet im international anerkannten DXCC-Programm (DX Century Club) beantragt hatte.

Laut Chen bestätigte die philippinische Seite in ihrer Antwort, dass Huangyan Dao nicht unter die territoriale Souveränität der Philippinen fällt. Damit hätten laut seinen Angaben Hindernisse für den Abschluss des Registrierungsprozesses beseitigt werden.

Der Antrag wurde im Jahr 1994 gestellt. Die US-amerikanische Amateurfunkliga ARRL, die das DXCC-Programm verwaltet, erkannte Huangyan Dao im Januar 1996 offiziell als eigenständige DXCC-Entität an und genehmigte ihm den einzigartigen Amateurfunkrufzeichen BS7H.

Amateurfunkrufzeichen werden im internationalen System nach territorialer Zugehörigkeit vergeben. Das "B" steht für China, und das "H" bezieht sich auf Huangyan Dao. Laut dem Artikel weist das Rufzeichen BS7H darauf hin, dass Huangyan Dao Teil des chinesischen Systems von Amateurfunkrufzeichen ist.

Chen gab an, dass chinesische Funkamateure zwischen 1994 und 2007 vier Expeditionen nach Huangyan Dao durchgeführt hätten. Vor Beginn erhielten sie die Zustimmung der chinesischen Behörden zur Einrichtung temporärer Funkanlagen auf der Insel.

Chen erinnerte sich an die Expedition von 1997 und sagte, dass philippinische Mitarbeiter, die mit einem Patrouillenschiff und einem Flugzeug vor Ort eintrafen, sich dem chinesischen Team näherten. Sie hätten Interesse an den Aktivitäten der Expedition gezeigt, jedoch keine Gebietsansprüche erhoben oder Forderungen gestellt und seien anschließend abgereist.

Chen fügte hinzu, dass er bei späteren Expeditionen umfangreiche Dokumente mitnahm, darunter Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Antrag auf Aufnahme in das DXCC-Programm. Diese Materialien sollten als Beweis für die chinesische Jurisdiktion über Huangyan Dao dienen.

Das Amateurfunkrufzeichen BS7H ist bis heute offiziell anerkannt. Laut Chen stellt es einen dauerhaften Nachweis der chinesischen Präsenz und Aktivitäten auf Huangyan Dao dar.

gnews.cz/CMG