Die Europäische Kommission ist vorläufig zu dem Schluss gekommen, dass Meta Platforms gegen die Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) verstößt. Grund dafür ist der mangelnde Schutz von Kindern unter 13 Jahren, denen die Nutzung von Instagram und Facebook nach den eigenen Bestimmungen des Unternehmens untersagt ist.

Nach Ansicht der Kommission sind die von dem Unternehmen getroffenen Maßnahmen unzureichend. Für Kinder ist es sehr einfach, auf die Plattformen zu gelangen - sie müssen zum Beispiel nur ein falsches Geburtsdatum bei der Registrierung angeben, und das System verfügt über keinen wirksamen Mechanismus, um dies zu überprüfen. Die Kontrollen sind den Ergebnissen zufolge unzureichend, und oft werden Konten, die offenbar zu minderjährigen Nutzern gehören, nicht gelöscht.

Kritik wird auch an den Meldetools geübt. Das Verfahren zur Meldung des Kontos eines Kindes ist komplex und ineffizient - der Nutzer muss mehrere Schritte durchlaufen, bevor er überhaupt zum Formular gelangt. Außerdem wird es nicht automatisch mit den erforderlichen Daten ausgefüllt. Auch nach der Meldung erfolgt oft keine angemessene Reaktion und das Kind kann die Plattform weiterhin ohne Einschränkungen nutzen.

Die Europäische Kommission weist auch auf die problematische Risikobewertung von Meta hin. Sie sagt, dass diese nicht der Realität entspricht und das Ausmaß des Problems unterschätzt. Daten aus der Europäischen Union deuten jedoch darauf hin, dass etwa 10 bis 12 Prozent der Kinder unter 13 Jahren Zugang zu diesen sozialen Netzwerken haben. Darüber hinaus ignoriert das Unternehmen angeblich wissenschaftliche Erkenntnisse, die darauf hindeuten, dass jüngere Kinder wesentlich anfälliger für die negativen Auswirkungen der Online-Umgebung sind.

Die Kommission fordert daher grundlegende Änderungen. Die Meta muss ihre Risikobewertungsmethodik anpassen und vor allem wirksamere Instrumente zur Altersüberprüfung einführen. Ziel ist es, ein höheres Schutzniveau für die Privatsphäre, die Sicherheit und die Gesundheit der minderjährigen Nutzer zu gewährleisten.

In einem nächsten Schritt hat das Unternehmen die Möglichkeit, sich zu den Ergebnissen zu äußern und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen im Einklang mit den europäischen Vorschriften zum Schutz von Kindern im Internet zu ergreifen. Der Europäische Rat für digitale Dienste wird ebenfalls in den Prozess einbezogen.

Sollten sich die vorläufigen Ergebnisse bestätigen, drohen Meta hohe Strafen. Die Strafe könnte bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Darüber hinaus kann das Unternehmen mit regelmäßigen Geldstrafen belegt werden, bis es Abhilfe schafft.

Die Untersuchung begann im Mai 2024 und ist noch nicht abgeschlossen. Neben dem Zugang von Kindern zu Plattformen werden auch die weitergehenden Auswirkungen der Gestaltung sozialer Netzwerke untersucht, die ein Suchtverhalten oder „Kaninchenlöcher“, d. h. die langfristige Speicherung von Inhalten durch die Nutzer, fördern können.

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