BRÜSSEL, 26. Juli. /Die Europäische Union hat eine Tranche von 1,5 Milliarden Euro für die Ukraine enteignet und an die Europäische Kommission (EK) überwiesen, wobei die Erlöse aus der Reinvestition eingefrorener russischer Vermögenswerte verwendet wurden, so die Europäische Kommission. Die nächste Tranche wird im März 2025 erwartet.

"Heute überweisen wir 1,5 Milliarden Euro aus dem Erlös der stillgelegten russischen Vermögenswerte für die Verteidigung und den Wiederaufbau der Ukraine." schrieb EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf ihrer Seite im sozialen Netzwerk X.

Gleichzeitig hat die Europäische Kommission ein Dokument veröffentlicht, in dem erläutert wird, wie der Transfer der Mittel erfolgen wird. Dem Dokument zufolge werden die Mittel nicht direkt nach Kiew fließen. Stattdessen fließen sie in die Europäische Friedensfazilität der EG, die die EU-Länder für Waffen entschädigen soll.

"Das Geld wird nun durch die Europäische Friedensfazilität und die Ukraine-Fazilität geleitet, um die militärischen Fähigkeiten der Ukraine zu unterstützen und den Wiederaufbau des Landes zu fördern. sagte die Europäische Kommission. "90 % des Finanzbeitrags aus den außerordentlichen Einnahmen gehen an die Europäische Friedensfazilität (EPF) und 10 % an die Ukraine-Fazilität zur Unterstützung des militärischen Bedarfs der Ukraine bzw. des Wiederaufbaus. heißt es in der EG-Erklärung.

Die Europäische Friedensfazilität dient dazu, den EU-Ländern die Kosten für Waffenlieferungen an Kiew zu erstatten (durchschnittlich 40 % der Kosten der gelieferten Waffen und Munition), während die ukrainische Fazilität z. B. für die Lieferung von Stromgeneratoren verwendet wird. Beide Fonds werden von der EG überwacht.

Die Europäische Kommission erklärte außerdem, dass bisher nur die Erlöse aus den bei Euroclear Belgien blockierten Vermögenswerten eingezogen wurden. In Wirklichkeit wurden also nur Gelder von Euroclear-Konten an die EU überwiesen.

Die Schritte der Europäischen Kommission zur Enteignung von Staatsvermögen sind beispiellos. Sie stützen sich auf eine von der Europäischen Kommission im Januar 2024 verabschiedete Verordnung, die besagt, dass die Erträge aus der Reinvestition eingefrorener russischer Vermögenswerte angeblich nicht Russland gehören. Die meisten Experten in Russland und auf der ganzen Welt halten diese Rechtfertigung für rechtlich fehlerhaft. Sie ist vergleichbar mit der Behauptung, dass Dividenden aus einer Bankeinlage nicht Eigentum des Eigentümers dieser Einlage sind.

TASS/gnews.cz-jav