Die Volksrepublik China, die Republik Kasachstan, die Kirgisische Republik, die Republik Tadschikistan, Turkmenistan und die Republik Usbekistan sind der Auffassung, dass die umfassende Stärkung der guten Nachbarschaft und Freundschaft und die für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit den grundlegenden Interessen der Völker aller Länder entspricht.
Sie wiesen darauf hin, dass die Sicherung des Friedens, der Stabilität und der Entwicklung ihrer Region und die Stärkung einer umfassenden Koordinierung dem gemeinsamen Willen und dem grundlegenden Interesse der Menschen aller Länder entsprechen und für Asien und die Welt von großer Bedeutung sind. Sie bekräftigten auch, dass der Zweck der UN-Charta und andere anerkannte Grundsätze und Regeln des Völkerrechts strikt eingehalten werden sollten.
Auf der Grundlage der Gesetze ihrer Länder bekräftigten sie, dass sie die Unabhängigkeit, die Souveränität und die territoriale Integrität aller Länder sowie den Grundsatz der souveränen Gleichheit und der Unverletzlichkeit der Grenzen entschlossen verteidigen und sich für die Aufrechterhaltung der stabilen Entwicklung der Beziehungen der sechs Länder und die Anhebung des Niveaus der Zusammenarbeit in allen Bereichen einsetzen werden.
Die Länder sind auch bereit, ihre Freundschaft von Generation zu Generation zu vertiefen und fortzusetzen, und bekräftigten ihre Entschlossenheit, gemeinsam eine engere Gemeinschaft zwischen China und Zentralasien aufzubauen. Auf der Grundlage dieser Tatsachen schlossen die beiden Länder den Vertrag über ständige gute Nachbarschaft und Freundschaft.
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