Das tschechische Ministerium für Arbeit und Soziales bereitet einen Entwurf für eine Rentenänderung vor, mit der die von der Vorgängerregierung vorgegebene Richtung in der Rentenpolitik geändert werden soll. Arbeitsminister Aleš Juchelka (ANO) kündigte an, dass der Kernpunkt der vorbereiteten Norm die Begrenzung des Rentenalters auf 65 Jahre sein wird. Die Novelle könnte bereits im nächsten Jahr in Kraft treten, einige der Maßnahmen sollen jedoch schrittweise eingeführt werden.
Die derzeitigen Vorschriften sehen eine weitere schrittweise Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre vor. Nach der Reform der Vorgängerregierung würde diese Grenze im Jahr 2057 erreicht werden. Das neue Kabinett aus ANO, SPD und Autofahrern will diesen Trend jedoch stoppen. Laut Juchelka ist die Betonung der Solidarität wichtiger als eine weitere Verlängerung des Arbeitslebens.
Die Änderungen werden sich auch auf die Indexierung der Renten auswirken. Das Ministerium plant, zu einem Modell zurückzukehren, bei dem die Renten um die Hälfte des Reallohnzuwachses erhöht werden und nicht nur um ein Drittel, wie es derzeit der Fall ist. Die Begrenzung der Indexierung und die Verschiebung des Renteneintrittsalters waren die wichtigsten Instrumente der vorherigen Regierung, um das Wachstum der Rentenausgaben zu bremsen.
Mit der Änderung soll die so genannte Altersvalorisierung weiter ausgebaut werden. Zusätzlich zu einer automatischen Erhöhung um 1.000 CZK im Alter von 85 Jahren wird die Rente im Alter von 80 Jahren um 500 CZK erhöht. Das Ministerium reagiert damit auf die wachsende finanzielle Belastung der älteren Menschen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorschlags ist die Unterstützung erwerbstätiger Rentner. Die Arbeit über das Rentenalter hinaus würde sich wieder in der Rentenhöhe niederschlagen. Die Regierung sieht eine Erhöhung der Rente um 1,5 Prozent der Bemessungsgrundlage für jedes zusätzliche Dienstjahr vor. Dies ist eine wesentliche Änderung gegenüber dem bisherigen System, bei dem die Erhöhung der Rente für Arbeit im Ruhestand eher symbolisch war.
Auch der 6,5-prozentige Sozialversicherungsabschlag wird beibehalten. Juchelka räumt ein, dass er dieses Instrument nicht für ideal hält, weil es die künftigen Renten nicht direkt erhöht, aber er glaubt, dass seine Abschaffung den Menschen schaden würde, die bereits darauf angewiesen sind. Gleichzeitig weist der Minister das Argument zurück, dass die Senioren das Geld, das sie sparen, systematisch zur Seite legen können.
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden von Arbeitgebern und Wirtschaftswissenschaftlern gleichermaßen kritisiert. Sie warnen vor einem Arbeitskräftemangel und einem weiteren Anstieg der Ausgaben und Schulden. Das Ministerium besteht jedoch darauf, dass das Ziel ein klareres und sozialverträglicheres System ist.
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