445
Was gibt es Neues im Bereich Steuern und Buchhaltung? Wie wird sich die Sozialversicherung im nächsten Jahr verändern? Das kommende Jahr bringt grundlegende Änderungen mit sich. Die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung wird erhöht, die Pflichten der Arbeitgeber ändern sich, für einige Selbstständige sinken die Abgaben und es gibt neue Ausnahmen bei der Krankenversicherung. Wir fassen die wichtigsten Neuerungen und praktischen Auswirkungen auf Unternehmer und Arbeitnehmer übersichtlich zusammen und weisen auf wichtige Termine hin, die Sie nicht verpassen sollten.
- Allgemeine Bemessungsgrundlage steigt auf 46.278 CZK, der maximale Jahresbeitrag auf 2.350.416 CZK. Das maßgebliche Einkommen für die Teilnahme an der Versicherung bleibt bei 4.500 CZK. Der Mindestbeitrag für Selbstständige beträgt 5.720 CZK.
- Weniger Pflichten für Arbeitgeber. Ab April wird die Registrierung als Steuerzahler aus unselbständiger Tätigkeit abgeschafft. Arbeitgeber werden sich nur noch in der Datenbank der Sozialversicherungsanstalt (ČSSZ) registrieren lassen.
- Die Quellensteuer wird abgeschafft für nicht ansässige Statutarpersonen. Die Änderung knüpft an die Abschaffung der Quellensteuer für natürliche Personen an, die Mitglieder von Organen juristischer Personen sind.
- Qualifizierte Optionen sind ein neuer Vorteil. Besteuert wird nur der Verkauf der Aktien, nicht deren Erwerb.
- Sozialversicherung für Selbstständige sinkt, Pauschalsteuer vergessen.Die neue Regierung hat ein Gesetz vorbereitet, das die Erhöhung der Sozialleistungen aufhebt. Die Änderung wird im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten.
- Mitglieder der Genossenschaft und der Eigentümergemeinschaft Sie zahlen keine Krankenversicherung auf Vergütungen bis zu 4500 CZK. Seit Januar gehören sie zu den Ausnahmen von der Zahlung der Versicherungsprämie.
- Für Eltern älterer Kinder wird der Staat keine Gesundheitskosten übernehmen. Neu gilt eine Grenze von 7 Jahren für Kinder, die Betreuung von zwei Kindern unter 15 Jahren wird nicht berücksichtigt.
- Sie müssen der Versicherung keine Informationen mehr melden, die in öffentlichen Registern zu finden sind. Dies betrifft Renten, Elterngeld oder Einträge beim Arbeitsamt.
- Beschäftigen Sie Mitarbeiter in Risikoberufen? Seit Januar müssen Sie Beiträge zur Altersvorsorge leisten. Dies gilt für die 3. Risikokategorie der Arbeit.
- Selbstständige müssen keine Vorauszahlungen für die Krankenversicherung leisten. Ab Januar werden die Vorauszahlungen für Selbstständige abgeschafft, bei denen der Staat der Zahler ist oder die keine festgelegte Mindestbemessungsgrundlage haben.
- Die Regeln für die Arbeitslosenunterstützung ändern sich. Die maximale Höhe der Beihilfe wird an den Durchschnittslohn gekoppelt sein.
- Einige Städte ändern die Steuersätze für Immobilien. Die Änderungen betreffen beispielsweise Prag, Nymburk und Pelhřimov.
- Die CSSZ warnt vor einer neuen Form des Betrugs. Betrüger geben sich als Rentenversicherungsprüfer aus und versuchen, sich Zugang zu Ihrer Wohnung zu verschaffen.
- Sie zahlen auch an Feiertagen Steuern. Die Tschechische Nationalbank hat die sofortige Zahlung von Steuern, Versicherungsbeiträgen und anderen Abgaben an den Staat ermöglicht.
- Die Finanzverwaltung wird in die Gemeinden kommen, um bei der Grundsteuer zu helfen. Es sind 255 Einsätze und Infotelefone geplant. Den genauen Zeitplan für Ihre Region finden Sie unter dieser Seite.
- Das Arbeitsministerium hat die Unterlagen zum einheitlichen Arbeitgeberbericht veröffentlicht. Sie finden sie unter dieser Seite. Am wichtigsten sind das Formular für die Registrierung des Mitarbeiters REGZEC und das Formular für die monatliche Meldung.
- Die CSSA hat einen neuen Excel-Rechner zur Berechnung der Rente veröffentlicht. Es enthält Parameter für das Jahr 2026 und Prognosen bis zum Jahr 2031. Sie finden es unter dieser Seite.
- Informationen zur Rentenanpassung Informieren Sie sich online. Die ČSSZ versendet keine Wertanpassungsmitteilungen mehr per Post.
- Die CSSZ hielt Vorträge an weiterführenden Schulen. 300 Vorträge vermittelten den Studierenden Informationen für angehende Selbstständige.
Vergessen Sie das nicht!
- Reichen Sie bis zum 31. Dezember Ihre Steuererklärung für die Rückerstattung der Verbrauchsteuer für das 3. Quartal 2025 ein.
- Reichen Sie bis zum 26. Januar Ihre Steuererklärung, Kontroll- und Zusammenfassungsmeldung ein und zahlen Sie die Mehrwertsteuer für das 4. Quartal 2025.
- Reichen Sie bis zum 26. Januar Ihre Steuererklärung ein und zahlen Sie die Glücksspielsteuer für das 4. Quartal 2025.
- Reichen Sie bis zum 26. Januar Ihre Steuererklärung ein und zahlen Sie die Stromsteuer für das zweite Halbjahr 2025. Dies gilt für Unternehmen, die im gesamten Vorjahr steuerpflichtig waren und deren Steuerbemessungsgrundlage 350 MWh nicht überschritten hat.
- Reichen Sie bis zum 26. Januar Ihre Steuererklärung für die Rückerstattung der Verbrauchsteuer für das 4. Quartal 2025 ein.
- Zahlen Sie bis zum 31. Januar die gesetzliche Arbeitgeberhaftpflichtversicherung für das 1. Quartal 2026.
Buchhaltung UOL/gnews.cz – GH